Sie haben mehr als ein Dienstverhältnis in einem Jahr bzw. mehr als einen Lohnzettel?
Ich berate Sie in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, übernehme für Sie die Abfassung und übermittle als Bote die Erklärung für die Arbeitnehmerveranlagung an die zuständige Abgabenbehörde. Die Übermittlung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen, jedoch wird jegliche Vertretung ausgeschlossen.